Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Schwarz-weiß Porträt von Björn Köcher für VcA Kampagagne "Water is a human right"

Nachfolgend finden Sie hier meine (im Folgenden als Berater bezeichnet) allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle mir erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Sie ihnen nicht vor Auftragserteilung widersprechen.

1. Urheberrecht und Nutzungsrecht

1.1 Alle Konzepte und Content-Elemente wie Texte, Illustrationen, Bilder etc. des Beraters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Beraters. Die Konzepte und Content-Elemente des Beraters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Berater, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung übliche Vergütung des zur jeweiligen Leistung passenden Branchenverbands als vereinbart.

1.2 Der Berater überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Sollte in individueller Absprachen eine kostenlose Probearbeit vereinbart werden, ist eine Veröffentlichung oder Weiterverwendung des dabei entstandenen Werkes ohne die eindeutige schriftliche Genehmigung des Beraters nicht gestattet. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben in diesem Fall auf Seiten des Beraters.

1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2. Vergütung

2.1 Die Anfertigung von Konzepten oder Content-Elementen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die der Berater für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Die Vergütung erfolgt nach Stundensatz des Beraters, sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.

2.3 Werden die Konzepte und Content-Elemente in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Berater berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Beraters bleibt davon unberührt.

3. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Das Zahlungsziel beträgt – sofern nicht anders vertraglich vereinbart – 14 Tage. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Berater ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Zusätzliche im Auftrag nicht erwähnte Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand zum Stundensatz des Beraters gesondert berechnet.

4.2 Der Berater ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Berater entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Beraters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Berater im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Berater Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Berater erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Berater mindestens einen einwandfreien Beleg unentgeltlich. Der Berater ist berechtigt, dieses Muster sowie digitale Arbeiten, die bereits veröffentlicht sind, zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.

7. Haftung und Abnahme

7.1 Der Berater haftet für entstandene Schäden an den ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Sofern der Berater notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Beraters. Der Berater haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Der Berater lässt vor der Veröffentlichung von Texten oder anderem Content diesen vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit des Contents auf den Auftraggeber über.

7.4 Der Berater übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Berater geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorgaben

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Korrekturphase bzw. der Freigabe von Konzeption und Content-Elementen Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Berater behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Berater eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Berater übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Berater von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 1. Oktober  2023

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